[:de]Heute ist internationaler Tag der Affen[:en]Today is Monkey Day![:]
14. Dezember 2017[:de]Kleiderspende für Chimfunshi[:en]Clothes for Chimfunshi[:]
20. Dezember 2017[:de]Der Schweizer Nationalrat stellt sich gegen ein Verbot von Tierversuchen an Primaten mit der Begründung, es würden nur Versuche mit kleineren Affenarten durchgeführt. Belastende Tierversuche an Primaten werden in der Schweiz also weiterhin erlaubt sein. Eine Initiative hatte das Ziel, solche Versuche zu verbieten. Sie befürchtet, dass die Zahl der Versuche in den nächsten Jahren zunimmt, weil Primaten mit neuen Verfahren einfach und schnell gentechnisch verändert werden können. Dem Nationalrat geht ein Verbot aber zu weit. Er folgte der Argumentation des Bundesrats, wonach die Zahl der in Tierversuchen eingesetzten Primaten in den vergangenen zehn Jahren gesunken sei. Zudem würden belastende Versuche mit grossen Menschenaffen in der Schweiz seit Jahren nicht mehr durchgeführt.
Mit diesem Nein des Nationalrats ist dieser Vorstoss leider vom Tisch. Nähere Infos auf nzz.ch.
Eine andere Entscheidung: Die kantonale Volksinitiative «Grundrechte für Primaten» soll nicht dem Stimmvolk unterbreitet werden. Die Regierung des Kantons Basel-Stadt stellte den Antrag, das im September eingereichte Volksbegehren für rechtlich unzulässig zu erklären. Mit ihrer Initiative wollte die Organisation «Sentience Politics» Tierversuche an Primaten in Basel verbieten lassen. Das Volksbegehren «Grundrechte für Primaten» richtet sich vor allem gegen die Basler Pharma – betroffen wäre aber auch der Zoo gewesen, denn Ziel der Initiative war es, das Recht auf Leben sowie körperliche und geistige Unversehrtheit von Primaten in der Kantonsverfassung festzuschreiben. Die nötigen Unterschriften, um das Volk entscheiden zu lassen, hatten die Tierschutzaktivisten schnell zusammen
Doch so weit kommt es nun nicht erst. Weil die Basler Regierung die Initiative dem Grossen Rat als rechtlich unzulässig empfahl, muss sich nun erst das Parlament mit der Frage beschäftigen, wie der Wille der Initiative mit bestehendem Bundesrecht vereinbar ist. Die Chancen für die Primaten stehen demnach schlecht. Die Regierung schreibt in ihrer Begründung: «Da Tieren im Schweizerischen Rechtssystem die Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit fehlt und sie mithin nicht Rechtssubjekte sind, können sie keine Rechte und Pflichten haben oder begründen. Damit können sie auch nicht Träger von Grundrechten sein, ihnen kommt keine Grundrechtsfähigkeit zu.» Es seien jedoch nicht nur rechtliche Bedenken aufgetaucht: «Mit Blick auf die Zukunft festzuhalten, dass ein Verbot von Versuchen an Primaten nicht im Interesse des Forschungsstandorts Basel-Stadt liegen würde». Nähere Infos auf bzbasel.ch.[:]