[:de]Menschaffen konsumieren schon sehr viel länger Alkohol[:]
6. Dezember 2014[:de]Sebastian Louis im November auf Chimfunshi[:en]Sebastian Louis visited Chimfunshi in November[:]
11. Dezember 2014[:de]Tierschützer der Gruppe „Nonhuman Rights Project“ wollten mit ihrer Klage u.a. erwirken, dass ein nicht unter artgerechten Bedingungen eingesperrter Schimpanse freigelassen wird. Tommy werde unrechtmäßig in der Stadt Gloversville festgehalten. Da Schimpansen dem Menschen in vielen Bereichen ähnlich seien, müssten sie als juristische Personen anerkannt werden, argumentierten die Tierschützer. Er sei kein Gegenstand, sondern habe das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit.
Ein US-Gericht im Bundesstaat New York argumentierte indes, Schimpansen seien keine „Personen“ im Sinne der geltenden Gesetze. Weil die Tiere weder rechtliche Pflichten noch Rechte ausüben könnten, seien sie im juristischen Sinne nicht dem Menschen gleichzustellen.
Die Richter berufen sich hierbei auf das sog. „Habeas Corpus“ – ein aus dem Mittelalter stammendes und in England 1679 zum ersten Mal gesetzlich festgeschriebenes Grundrecht, dem zufolge ein Mensch nur per Gerichtsurteil seiner Freiheit beraubt werden darf. Dieses Prinzip ist auch in der US-Verfassung enthalten. Um darunter zu fallen, müssten Schimpansen aus Sicht des Gerichts etwa fähig sein, rechtliche Verantwortung und gesellschaftliche Pflichten zu übernehmen. Zwar hätten die Kläger zahlreiche Belege dafür vorgelegt, dass Schimpansen zu komplexen kognitiven Leistungen fähig sind. Historisch sei die Zuschreibung von Rechten aber eng mit Pflichten verknüpft. Die Gegenseitigkeit sei ein Prinzip des Gesellschaftsvertrages.
Als Reaktion auf das Urteil erklärten die Tierschützer, die Justiz habe erstmals über einen derartigen Fall verhandelt. Das Gericht habe außer Acht gelassen, dass angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auch das Recht Änderungen unterworfen sei.
Es geht nicht nur um Tommy und sein Wohlergehen. Das „Nonhuman Rights Project“ will einen Präzedenzfall schaffen, auf den es sich bei Folgeklagen immer wieder beziehen kann. Hat ein Gericht die Argumentation für einen Schimpansen akzeptiert, haben Richter später große Schwierigkeiten, ähnliche Klagen im Namen intelligenter Tierarten wie Elefanten, Delfine oder Graupapageien abzulehnen, hoffen die Tierrechtler.
Ein sehr ausführlicher Bericht mit zahlreichen Hintergrundinformationen auf tagesspiegel.de
Viele Medien berichten über dieses Urteil u.a. die Süddeutsche, der Tagesspiegel und die Handelszeitung, um nur einige zu nennen.[:]