[:de]Tierschützer siegen vor Gericht: Freiheit für Orang-Utan Sandra![:]
29. Dezember 2014
[:de]Ein Gericht in Argentinien hat die Freilassung eines Orang-Utans angeordnet. Das Affen-Weibchen Sandra soll nach 20 Jahren sein Gehege im Zoo von Buenos Aires verlassen. Die 1986 in einem deutschen Zoo geborene und 1994 nach Argentinien gebrachte 29-jährige Orang-Utan-Dame darf ihren Lebensabend in einem Schutzgebiet in Brasilien verbringen, falls keine Berufung gegen das Urteil eingelegt wird.
Sieg für Tierschützer: In weltweit erstem Urteil dieser Art sprechen argentinische Richter einem Tier Menschenrechte zu.
Die Argentinische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (AFADA) hatte eine „Habeas Corpus“-Klage eingereicht, in der es hieß, Sandra müsse eine „ungerechtfertigte Gefangenschaft“ erleiden. Zwar sei Sandra biologisch nicht identisch mit dem Menschen, aber emotional. Sie wäre in Freiheit glücklicher. Nach argentinischem Recht müsse der Orang-Utan mehr als eine „Person“ denn als eine „Sache“ angesehen werden.
Erst vor kurzem waren Tierschützer vor einem US-Gericht mit dem Versuch gescheitert, Schimpansen dem Menschen in Teilen rechtlich gleichzustellen. Ein Gericht im Bundesstaat New York entschied, dass der Rechtsbegriff der Person nicht auf die Primaten angewendet werden könne. „Ein Schimpanse ist keine ‚Person‘ im Sinne des Habeas Corpus Act“, dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, hieß es.
Viele Medien berichteten über dieses Urteil, das umstritten ist – u.a. auf n24.de und schwaebische.de.[:]
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